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   OLG Hamm, 04.11.1985 - 10 W 80/85   

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https://dejure.org/1985,4044
OLG Hamm, 04.11.1985 - 10 W 80/85 (https://dejure.org/1985,4044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1985 - 10 W 80/85 (https://dejure.org/1985,4044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1985 - 10 W 80/85 (https://dejure.org/1985,4044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verfolgung von Erbersatzansprüchen nach dem Erblasser; Feststellung der Vaterschaft des Erblassers; Maßstab der Kenntnis der Vaterschaft im Hinblick auf den Beginn der Verjährung von Erbersatzansprüchen gemäß § 1934b Abs. 2 S. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei noch nicht festgestellter Abstammung

    Die Rechtsausübungssperre führt nicht dazu, dass der Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft des Erblassers hinaus zu schieben ist (Senat, Urteil vom 09.06.2017 - I-7 U 78/16; MünchKomm/Lange, BGB, 7. Aufl. (2017), § 2332, Rn. 6; jurisPK-BGB-Birkenheier, 8. Aufl. (2017), § 2332 Rn. 71; Horn ZErb 2016, 232 - 234; Ruby/Schindler, ZEV 2017, 29, 32; Große-Wilde, MDR 2017, 494, 496; anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1985 - 10 W 80/85; Gipp ZErb 2001, 169, 170; Staudinger/Rauscher, BGB (2011), § 1594, Rn. 16).

    Als zweiter dogmatischer Begründungsansatz wird auf eine Hemmung der Verjährung bis zur Feststellung der Vaterschaft nach § 205 BGB (analog) abgestellt (BGH aaO; so auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16.03.2000 - 9 UF 196/99; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1985 - 10 W 80/85; Staudinger/Rauscher, BGB (2011), § 1594, Rn. 16).

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2005 - 13 U 110/04

    Ersatzanspruch des nichtehelichen Kindes bei Verkehrsunfalltod des

    Mit Rücksicht auf die Sperrwirkung der §§ 1594 Abs. 1, 1600 d Abs. 4 BGB n.F. bzw. § 1600 a Satz 2 BGB a.F. ist nicht auf das Wissen um die die Abstammung begründenden äußeren Umstände abzustellen, sondern auf die Kenntnis von der wirksamen Anerkennung bzw. der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung (Staudinger-Rauscher, BGB [ 2004 ], § 1594, Rdn. 16; [ 1997 ], § 1600 a, Rdn. 49; Soergel-Gaul, BGB, 12. Aufl. 1987, § 1600 a, Rdn. 21; OLG Hamm NJW-RR 1986, 165 - letztlich offen lassend).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2005 - 13 U 104/03

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Anspruch des nichtehelichen

    Mit Rücksicht auf die Sperrwirkung der §§ 1594 Abs. 1, 1600 d Abs. 4 BGB n.F. bzw. § 1600 a Satz 2 BGB a.F. ist nicht auf das Wissen um die die Abstammung begründenden äußeren Umstände abzustellen, sondern auf die Kenntnis von der wirksamen Anerkennung bzw. der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung (Staudinger-Rauscher, BGB [ 2004 ], § 1594, Rdn. 16; [ 1997 ], § 1600 a, Rdn. 49; Soergel-Gaul, BGB, 12. Aufl. 1987, § 1600 a, Rdn. 21; OLG Hamm NJW-RR 1986, 165 - letztlich offen lassend).
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   OLG Hamm, 16.08.1985 - 10 W 80/85   

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OLG Hamm, 16.08.1985 - 10 W 80/85 (https://dejure.org/1985,3935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.1985 - 10 W 80/85 (https://dejure.org/1985,3935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 1985 - 10 W 80/85 (https://dejure.org/1985,3935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verfolgung von Erbersatzansprüchen nach dem Erblasser und der zur selben Zeit tödlich mitverunglückten Mutter des Erblassers; Verjährungsbeginn von Erbersatzansprüchen nach Kenntnis der Anerkennung oder der rechtskräftigen ...

Verfahrensgang

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